Ein Schnellladegerät oder USB-C-Ladegerät gehört für viele Reisende inzwischen genauso ins Handgepäck wie Smartphone, Kopfhörer und Laptop. Schließlich sollen die Geräte am Flughafen, während eines Zwischenstopps oder nach der Landung schnell wieder einsatzbereit sein. Bei den Flugbestimmungen entsteht jedoch häufig Verwirrung, weil Ladegeräte und Powerbanks oft miteinander gleichgesetzt werden. Dabei gelten für ein gewöhnliches Netzteil ohne integrierten Akku deutlich andere Regeln als für einen mobilen Zusatzakku.
Darf ein Schnellladegerät ins Handgepäck?
Ein gewöhnliches Schnellladegerät darf grundsätzlich im Handgepäck transportiert werden. Das gilt sowohl für kompakte Smartphone-Netzteile als auch für leistungsstärkere USB-C-Ladegeräte, mit denen sich Tablets oder Laptops laden lassen. Da ein normales Steckdosenladegerät keinen integrierten Lithiumakku enthält, fällt es nicht unter die besonderen Transportbeschränkungen für Ersatzbatterien und Powerbanks.
In der Regel kann ein reines Netzteil auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Praktischer ist jedoch das Handgepäck: Dort bleibt das Ladegerät erreichbar, falls am Flughafen oder am Sitzplatz eine Steckdose vorhanden ist. Zudem geht es nicht verloren, wenn der aufgegebene Koffer verspätet ankommt.
Anders sieht es bei Kombigeräten aus, die sowohl als Steckdosenladegerät als auch als Powerbank funktionieren. Sobald ein integrierter Lithiumakku vorhanden ist, gelten die Vorschriften für Powerbanks. Vor der Reise solltest du daher prüfen, ob dein Gerät lediglich Strom aus der Steckdose weitergibt oder zusätzlich Energie speichern kann.
Schnellladegerät oder Powerbank: Welche Flugregeln gelten?
Der wichtigste Unterschied liegt im Akku. Ein Schnellladegerät benötigt eine externe Stromquelle und speichert normalerweise keine Energie. Eine Powerbank enthält dagegen Lithiumzellen und wird im Luftverkehr wie eine Ersatzbatterie behandelt.
Ersatzakkus und Powerbanks müssen nach den Vorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit im Handgepäck transportiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind sie nicht erlaubt. Außerdem müssen die Anschlüsse vor Kurzschlüssen geschützt sein, beispielsweise durch eine Abdeckung oder eine separate Tasche.
Für die meisten handelsüblichen Powerbanks bis 100 Wh ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. Modelle zwischen 100 und 160 Wh dürfen je nach Fluggesellschaft nur nach vorheriger Zustimmung mitgenommen werden; Akkus über 160 Wh sind im normalen Passagiergepäck grundsätzlich nicht zulässig. Die Wattstundenangabe sollte gut lesbar auf dem Gehäuse stehen, da die Fluggesellschaft die Mitnahme sonst ablehnen kann.
Die reine Ausgangsleistung eines Ladegeräts – etwa 30 W, 65 W, 100 W oder 140 W – ist für diese Akkuvorschriften dagegen nicht ausschlaggebend. Ein leistungsstarkes USB-C-Ladegerät ist deshalb nicht allein aufgrund seiner hohen Wattzahl verboten.
Wie sollte ein Schnellladegerät für den Flug verpackt werden?
Obwohl ein gewöhnliches Ladegerät keine gefährliche Ersatzbatterie enthält, sollte es so verstaut werden, dass Stecker, Gehäuse und Kabel nicht beschädigt werden. Lose Netzteile können zwischen Laptop, Kamera und anderen schweren Gegenständen zerkratzt oder gequetscht werden. Eine kleine Technik- oder Kabeltasche hält das Reisezubehör zusammen und erleichtert zugleich die Kontrolle am Flughafen.
Wickle das USB-C-Kabel nicht eng um das Ladegerät. Starke Knicke direkt am Stecker können die Zugentlastung belasten und langfristig zu Kabelbruch führen. Besser ist es, das Kabel locker aufzurollen und mit einem Kabelbinder zu sichern.
Bei einem Ladegerät mit ausklappbarem Stecker sollten die Kontaktstifte vollständig eingeklappt sein. Besitzt das Modell einen festen europäischen Stecker, verhindert eine separate Tasche, dass die Metallkontakte andere Geräte oder empfindliche Oberflächen beschädigen. Powerbanks sollten zusätzlich so aufbewahrt werden, dass ihre Anschlüsse nicht mit Schlüsseln, Münzen oder anderen Metallteilen in Kontakt kommen können.
Kann man ein Schnellladegerät während des Flugs benutzen?
Ob du dein Schnellladegerät an Bord verwenden kannst, hängt von der Ausstattung des Flugzeugs und den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Einige Sitzplätze verfügen über eine normale Steckdose, andere lediglich über einen USB-A- oder USB-C-Anschluss. Auf älteren oder kürzeren Flügen steht möglicherweise überhaupt keine Stromversorgung zur Verfügung.
Selbst wenn eine Steckdose vorhanden ist, liefert sie nicht immer genügend Leistung für jedes Gerät. Ein 100-W-USB-C-Ladegerät lädt einen Laptop nur dann mit hoher Leistung, wenn sowohl die Bordsteckdose als auch das Ladekabel und der Laptop diese Leistung unterstützen. Das Ladegerät kann nicht mehr Energie bereitstellen, als die Stromquelle im Flugzeug liefert.
Die Nutzung eines Netzteils an einer freigegebenen Sitzplatzsteckdose ist nicht mit der Nutzung einer Powerbank gleichzusetzen. Für Powerbanks gelten inzwischen bei mehreren Fluggesellschaften strengere Regeln: Lufthansa untersagt beispielsweise das Laden und Benutzen von Powerbanks während des Fluges, und auch Emirates erlaubt weder das Laden einer Powerbank noch das Versorgen anderer Geräte damit.
Befolge deshalb immer die Anweisungen der Kabinenbesatzung. Wird die Stromversorgung während Start, Landung oder bei technischen Problemen deaktiviert, muss das Ladegerät aus der Steckdose gezogen werden.
Welches Schnellladegerät eignet sich für Flugreisen?
Für Flugreisen ist nicht automatisch das Ladegerät mit der höchsten Wattzahl die beste Wahl. Entscheidend ist, welche Geräte du tatsächlich mitnimmst. Für ein Smartphone und Kopfhörer kann ein kompaktes Modell mit 20 bis 30 W ausreichen. Wer zusätzlich ein Tablet oder einen USB-C-Laptop laden möchte, benötigt häufig 45 bis 100 W oder mehr – abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Geräts.
Ein Ladegerät mit zwei oder mehr Anschlüssen kann mehrere einzelne Netzteile ersetzen. So lassen sich beispielsweise Smartphone, Tablet und Laptop über ein gemeinsames Gerät laden. Dabei solltest du beachten, dass Multiport-Ladegeräte ihre Gesamtleistung häufig auf die belegten Anschlüsse verteilen. Die maximale Leistung eines einzelnen Ports steht daher nicht immer gleichzeitig an allen Anschlüssen zur Verfügung.
Für internationale Reisen ist außerdem ein Eingangsspannungsbereich von 100 bis 240 V sinnvoll. Ein solches Ladegerät kann in vielen Ländern mit der örtlichen Netzspannung arbeiten. Für eine anders geformte Steckdose wird allerdings weiterhin ein passender Reiseadapter benötigt, denn ein Adapter verändert nur die Steckerform und nicht die elektrische Spannung.
Prüfe vor dem Abflug abschließend die Bestimmungen deiner Fluggesellschaft. Besonders die Regeln für Powerbanks können strenger sein als die allgemeinen Empfehlungen und sich kurzfristig ändern. Bei einem gewöhnlichen Schnellladegerät ohne Akku bestehen normalerweise keine besonderen Kapazitätsgrenzen; bei Powerbanks sind dagegen Transportort, Wattstunden und Nutzung an Bord entscheidend.

